Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen
für Veranstaltungen der MK District Entertainment UG (haftungsbeschränkt) i. G.
Stand: 31. Juli 2026
1. Veranstalter und Kontaktdaten
Veranstalter und Vertragspartner für die jeweilige Veranstaltung ist:
MK District Entertainment UG (haftungsbeschränkt) i. G.
76776 Neuburg am Rhein, Tullastraße 7
vertreten durch den Geschäftsführer Marcello Kropp
E-Mail: info@district-entertainment.de
Telefon: 01759358958
Nach der Eintragung in das Handelsregister sind die Unternehmensbezeichnung sowie das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer entsprechend aktualisiert.
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für den Erwerb und die Nutzung von Eintrittskarten für Veranstaltungen der MK District Entertainment UG (haftungsbeschränkt) i. G. sowie für den Aufenthalt auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände.
Ergänzend gelten die im Ticketshop veröffentlichten Veranstaltungsinformationen, Einlassbestimmungen, Jugendschutzregelungen, Sicherheitshinweise und die am Veranstaltungsort ausgehängte Hausordnung.
Abweichende Bedingungen der Kundin oder des Kunden finden keine Anwendung, soweit der Veranstalter ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Mit Abschluss der Bestellung erkennt die ticketkaufende Person diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen an.
Werden Tickets für andere Personen erworben oder an andere Personen weitergegeben, ist die ticketkaufende oder weitergebende Person verpflichtet, die jeweiligen Ticketinhaber vor dem Veranstaltungsbesuch auf diese Bedingungen hinzuweisen.
3. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Berechtigung zum Besuch der im Ticket bezeichneten Veranstaltung unter Einhaltung der dort angegebenen sowie dieser Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen.
Das Ticket gewährt keinen Anspruch auf einen bestimmten Sitz-, Steh-, Aufenthalts- oder Sichtplatz, sofern ein solcher Platz nicht ausdrücklich im Ticket oder im Bestellvorgang verbindlich ausgewiesen wurde.
Besondere Leistungen einzelner Ticketkategorien, beispielsweise VIP-Bereich, Fastlane, frühzeitiger Einlass, Garderobe, Freigetränke oder Snacks, ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Ticketshop.
4. Vertragsschluss im Ticketshop
Die Darstellung von Tickets im Ticketshop stellt noch kein rechtlich verbindliches Angebot des Veranstalters dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
Die Kundin oder der Kunde wählt das gewünschte Ticket und gegebenenfalls Zusatzleistungen aus, gibt die erforderlichen Bestelldaten ein und kann Eingabefehler vor dem Absenden der Bestellung über die im Bestellprozess vorgesehenen Funktionen erkennen und berichtigen.
Mit Betätigung der entsprechend gekennzeichneten zahlungspflichtigen Bestellschaltfläche gibt die Kundin oder der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab.
Der Vertrag kommt zustande, sobald die Bestellung durch eine Bestell- oder Ticketbestätigung angenommen wird oder das Ticket elektronisch bereitgestellt beziehungsweise übersandt wird.
Die Vertragsabwicklung kann über einen vom Veranstalter beauftragten Ticketing-, Zahlungs- oder Versanddienstleister erfolgen. Der jeweilige Dienstleister kann zusätzlich eigene Bedingungen für die technische Zahlungs- und Bestellabwicklung verwenden.
Die Bestellbestätigung und das Ticket werden grundsätzlich an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse versandt. Die Kundin oder der Kunde ist dafür verantwortlich, eine erreichbare und korrekte E-Mail-Adresse anzugeben und den Eingang der Nachrichten einschließlich des Spam-Ordners zu überprüfen.
5. Preise, Gebühren und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Ticketshop angezeigten Preise.
Zusätzliche Vorverkaufs-, System-, Zahlungs-, Bearbeitungs- oder Versandgebühren werden vor Abschluss der Bestellung ausgewiesen, soweit solche Gebühren anfallen.
Die zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten werden im Ticketshop angezeigt.
Der vollständige Rechnungsbetrag ist unmittelbar mit Abschluss der Bestellung fällig, sofern im Bestellprozess keine abweichende Zahlungsfrist angegeben wird.
Schlägt die Zahlung fehl oder wird eine Zahlung zurückgebucht, obwohl die Kundin oder der Kunde dies zu vertreten hat, kann der Veranstalter beziehungsweise der eingesetzte Zahlungsdienstleister die hierdurch tatsächlich entstandenen und angemessenen Kosten verlangen. Der Kundin oder dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
Bis zur vollständigen Zahlung besteht kein Anspruch auf Aushändigung oder Nutzung des Tickets.
6. Elektronische Tickets und Ticketkontrolle
Das Ticket kann als digitales Ticket, Wallet-Ticket, PDF-Ticket oder in einer anderen im Ticketshop angegebenen Form bereitgestellt werden.
Beim Einlass muss der Ticketcode vollständig und lesbar auf einem geeigneten mobilen Endgerät oder als Ausdruck vorgelegt werden.
Jeder Ticketcode berechtigt grundsätzlich nur zu einem einmaligen Einlass. Wird derselbe Ticketcode mehrfach vorgelegt, erhält grundsätzlich diejenige Person Zutritt, deren Ticket zuerst ordnungsgemäß kontrolliert und entwertet wurde.
Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Identität der Person zu überprüfen, die ein nicht personalisiertes Ticket vorlegt, sofern kein konkreter Missbrauchsverdacht besteht.
Ticketinhaber sind verpflichtet, ihre Tickets und Ticketcodes vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Tickets und QR-Codes sollten insbesondere nicht öffentlich auf sozialen Netzwerken oder anderen Plattformen veröffentlicht werden.
7. Verlust und Beschädigung von Tickets
Bei Verlust, Löschung oder Beschädigung eines elektronischen Tickets soll sich die ticketkaufende Person unverzüglich an den Ticketanbieter oder den Veranstalter wenden.
Ein Anspruch auf Ausstellung eines Ersatztickets besteht nur, wenn der ursprüngliche Ticketkauf eindeutig nachgewiesen werden kann und ausgeschlossen oder technisch verhindert werden kann, dass das ursprüngliche Ticket zusätzlich verwendet wird.
Für den Verlust eines Tickets oder dessen unbefugte Verwendung durch Dritte haftet der Veranstalter nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser Bedingungen.
8. Ticketübertragung und Weiterverkauf
Nicht personalisierte Tickets dürfen grundsätzlich unentgeltlich oder zum ursprünglichen Ticketpreis an andere Personen weitergegeben werden, sofern die neue Ticketinhaberin oder der neue Ticketinhaber sämtliche Einlass- und Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
Personalisierte Tickets dürfen nur nach den im Ticketshop angegebenen Bedingungen übertragen oder umgeschrieben werden.
Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters ist untersagt.
Untersagt ist insbesondere:
der Verkauf von Tickets zu einem deutlich über dem ursprünglichen Gesamtpreis liegenden Preis,
der Verkauf im Rahmen nicht genehmigter Gewinnspiele oder Werbeaktionen,
die Verwendung von Tickets zu kommerziellen Werbe- oder Marketingzwecken,
der Verkauf gefälschter, vervielfältigter oder bereits verwendeter Tickets,
der Verkauf über nicht autorisierte Verkaufsstellen, wenn hierdurch berechtigte Interessen des Veranstalters beeinträchtigt werden.
Gesetzlich zulässige private Weitergaben bleiben unberührt.
9. Ausschluss des Widerrufsrechts
Bei dem Erwerb eines Tickets handelt es sich um einen Vertrag über eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung, für deren Erbringung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
Gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB besteht daher grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Der Ticketkauf ist nach Abschluss der Bestellung verbindlich. Ein freiwilliges Rückgabe-, Umtausch- oder Stornierungsrecht besteht nur, wenn dies vom Veranstalter oder im Ticketshop ausdrücklich angeboten wird.
10. Mindestalter
Die Veranstaltung ist ausschließlich für Personen bestimmt, die am Veranstaltungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Maßgeblich ist das Alter am Tag der Veranstaltung und nicht das Alter zum Zeitpunkt des Ticketkaufs.
Personen unter 16 Jahren erhalten keinen Zutritt zur Veranstaltung. Dies gilt auch dann, wenn:
ein gültiges Ticket erworben wurde,
eine volljährige Begleitperson anwesend ist,
eine Erziehungsbeauftragung vorgelegt wird oder
die personensorgeberechtigten Personen dem Besuch zugestimmt haben.
Die ticketkaufende Person ist verpflichtet, sich vor dem Ticketkauf zu vergewissern, dass der jeweilige Ticketinhaber am Veranstaltungstag sämtliche Alters- und Einlassvoraussetzungen erfüllt.
11. Ausweispflicht
Alle Besucherinnen und Besucher müssen beim Einlass einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis im Original vorlegen.
Als Nachweis können insbesondere ein gültiger Personalausweis, Reisepass oder ein sonstiges behördliches Ausweisdokument mit Lichtbild anerkannt werden.
Fotos, Screenshots oder Kopien von Ausweisdokumenten sowie Schülerausweise, Krankenkassenkarten und sonstige nichtamtliche Dokumente werden grundsätzlich nicht als ausreichender Alters- oder Identitätsnachweis anerkannt.
Kann das erforderliche Mindestalter oder die Identität nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, darf der Veranstalter den Einlass verweigern.
12. Einlass von Personen im Alter von 16 oder 17 Jahren
Personen, die am Veranstaltungstag 16 oder 17 Jahre alt sind, erhalten nur Zutritt, wenn sämtliche nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises im Original,
Vorlage einer vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllten sowie unterschriebenen Erziehungsbeauftragung, umgangssprachlich „Muttizettel“,
Begleitung durch die in der Erziehungsbeauftragung benannte volljährige erziehungsbeauftragte Person und
Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises durch die erziehungsbeauftragte Person.
Die erziehungsbeauftragte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein, gemeinsam mit der minderjährigen Person die Veranstaltung betreten und ihrer Aufsichts- und Erziehungspflicht während des gesamten Veranstaltungsbesuchs tatsächlich nachkommen.
Die bloße Unterzeichnung oder Vorlage einer Erziehungsbeauftragung ohne tatsächliche Wahrnehmung der Aufsichtspflicht ist nicht ausreichend.
Die erziehungsbeauftragte Person darf während der Veranstaltung nicht durch Alkohol, Betäubungsmittel oder andere Umstände so beeinträchtigt sein, dass sie ihrer Verantwortung nicht mehr nachkommen kann.
Unvollständige, unleserliche, offensichtlich unrichtige oder nicht ordnungsgemäß unterschriebene Erziehungsbeauftragungen werden nicht anerkannt.
Der Veranstalter und das Einlasspersonal sind berechtigt, die Angaben zu überprüfen und bei Zweifeln an der Wirksamkeit oder Richtigkeit der Erziehungsbeauftragung den Einlass zu verweigern.
Die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sowie strengere behördliche Auflagen bleiben unberührt.
13. Einlasskontrolle und Hausrecht
Der Veranstalter übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus. Das Hausrecht kann durch Mitarbeitende, Sicherheitsdienst, Einlasspersonal oder andere beauftragte Personen ausgeübt werden.
Der Einlass kann trotz gültigen Tickets verweigert oder eine Person kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn ein sachlicher Grund vorliegt.
Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die betreffende Person:
die Alters- oder Einlassvoraussetzungen nicht erfüllt,
keinen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorlegt,
eine gefälschte oder unrichtige Erziehungsbeauftragung verwendet,
ein gefälschtes, vervielfältigtes, gesperrtes oder bereits verwendetes Ticket vorlegt,
erkennbar stark alkoholisiert ist,
unter dem erkennbaren Einfluss illegaler Betäubungsmittel steht,
Waffen, gefährliche Gegenstände oder verbotene Substanzen mitführt,
andere Besucher, Beschäftigte, Künstler oder Dienstleister bedroht, beleidigt, belästigt oder gefährdet,
gewalttätiges, rassistisches, sexistisches, diskriminierendes oder sonst grob störendes Verhalten zeigt,
Anweisungen des Veranstalters oder des Sicherheitspersonals trotz Aufforderung nicht befolgt,
gegen die Hausordnung oder geltende gesetzliche Vorschriften verstößt oder
die Sicherheit oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigt.
Soweit die Einlassverweigerung oder der Ausschluss durch ein schuldhaftes Verhalten des Ticketinhabers verursacht wurde, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
14. Sicherheitskontrollen und verbotene Gegenstände
Der Veranstalter ist berechtigt, im gesetzlich zulässigen Umfang Sicherheits- und Taschenkontrollen durchzuführen oder durch einen Sicherheitsdienst durchführen zu lassen.
Die Mitnahme folgender Gegenstände ist grundsätzlich untersagt:
Waffen und waffenähnliche Gegenstände,
pyrotechnische Gegenstände,
explosive, leicht entzündliche oder gefährliche Stoffe,
illegale Betäubungsmittel,
Glasflaschen und sonstige gefährliche Behältnisse,
Gegenstände, die nach Art oder Beschaffenheit zur Verletzung von Personen geeignet sind,
eigene alkoholische Getränke,
professionelle Foto-, Video- oder Tonaufnahmegeräte, soweit diese nicht ausdrücklich genehmigt wurden, sowie
sonstige Gegenstände, die aufgrund behördlicher Vorgaben oder der Hausordnung untersagt sind.
Weitere oder abweichende Regelungen können in der Hausordnung oder in den Veranstaltungsinformationen bekannt gegeben werden.
Wer einer zulässigen Sicherheitskontrolle nicht zustimmt, kann vom Einlass ausgeschlossen werden.
15. Nichtteilnahme und verspätete Anreise
Nimmt eine Person trotz eines gültigen Tickets nicht an der Veranstaltung teil, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
Dies gilt insbesondere bei einer Nichtteilnahme aufgrund persönlicher Umstände, beispielsweise:
Krankheit,
Terminüberschneidungen,
Verkehrs- oder Reiseproblemen,
verspäteter Anreise,
fehlender Begleitperson,
fehlendem Ausweisdokument,
fehlender oder ungültiger Erziehungsbeauftragung,
Nichterreichen des Mindestalters oder
einer persönlichen Entscheidung, die Veranstaltung nicht zu besuchen.
Das Risiko der rechtzeitigen Anreise und des persönlichen Erscheinens trägt der Ticketinhaber.
Ein verspätetes Erscheinen begründet keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung, sofern der Einlass noch möglich ist oder die Verspätung nicht vom Veranstalter zu vertreten ist.
Zwingende gesetzliche Rückzahlungs-, Minderungs-, Rücktritts- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
16. Fehlende Einlassvoraussetzungen
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht grundsätzlich nicht, wenn der Einlass aus einem Grund verweigert wird, der aus dem Verantwortungsbereich des Ticketinhabers stammt.
Dies gilt insbesondere bei:
Nichterreichen des Mindestalters von 16 Jahren,
fehlendem oder ungültigem amtlichen Lichtbildausweis,
fehlender, unvollständiger oder ungültiger Erziehungsbeauftragung,
fehlender volljähriger erziehungsbeauftragter Person,
unzutreffenden Angaben zum Alter oder zur Identität,
Verwendung eines bereits entwerteten oder gesperrten Tickets oder
einem schuldhaften Verstoß gegen die Einlass- oder Teilnahmebedingungen.
Die ticketkaufende Person trägt die Verantwortung dafür, sich vor dem Ticketkauf über die bekannt gegebenen Einlassvoraussetzungen zu informieren.
Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
17. Absage der Veranstaltung
Wird die Veranstaltung endgültig abgesagt, ohne dass ein Ersatztermin angeboten wird, wird der gezahlte Ticketpreis nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen erstattet.
Bereits tatsächlich erbrachte oder nicht vom Veranstalter vereinnahmte Gebühren können nur einbehalten werden, soweit dies gesetzlich zulässig und im Einzelfall angemessen ist.
Die Rückabwicklung erfolgt grundsätzlich über die beim Ticketkauf verwendete Zahlungsart oder über den eingesetzten Ticketanbieter.
Für die Rückerstattung kann die Vorlage beziehungsweise Übermittlung des Tickets oder der Bestellnummer erforderlich sein.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung von Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs- oder sonstigen Aufwendungen, bestehen nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
18. Verlegung der Veranstaltung
Der Veranstalter kann die Veranstaltung aus sachlich gerechtfertigten Gründen auf einen anderen Termin verlegen.
Bereits erworbene Tickets behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit für den Ersatztermin.
Ist die Terminverlegung für die Ticketinhaberin oder den Ticketinhaber wesentlich und die Teilnahme am Ersatztermin nicht zumutbar, kann das Ticket innerhalb einer vom Veranstalter bekannt gegebenen angemessenen Frist zurückgegeben werden.
In diesem Fall wird der Ticketpreis nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen erstattet.
Die Ticketinhaber sind verpflichtet, die beim Kauf angegebene E-Mail-Adresse sowie die offiziellen Kommunikationskanäle des Veranstalters auf Mitteilungen über Änderungen zu überprüfen.
Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
19. Änderung des Veranstaltungsortes
Eine Verlegung an einen anderen Veranstaltungsort ist nur zulässig, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Ticketinhaber zumutbar ist.
Bei einer wesentlichen oder unzumutbaren Änderung des Veranstaltungsortes stehen den Ticketinhabern die gesetzlichen Rechte zu.
Eine geringfügige räumliche Verlegung innerhalb derselben Region oder in eine vergleichbare Veranstaltungsstätte stellt nicht automatisch eine wesentliche Vertragsänderung dar, sofern Charakter, Erreichbarkeit und wesentliche Leistungen der Veranstaltung erhalten bleiben.
20. Programm-, Ablauf- und Besetzungsänderungen
Der Veranstalter behält sich sachlich gerechtfertigte und für die Ticketinhaber zumutbare Änderungen des Veranstaltungsablaufs, der Einlasszeiten, der Bühnenzeiten, einzelner Programmpunkte oder der Besetzung vor.
Dies gilt insbesondere bei Krankheit, Ausfall oder Verhinderung einzelner Künstler, DJs, Moderatoren oder Dienstleister sowie bei technischen, sicherheitsrelevanten, behördlichen oder organisatorischen Gründen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht bei unwesentlichen und zumutbaren Änderungen grundsätzlich nicht.
Fällt eine ausdrücklich als wesentliche Hauptleistung angekündigte Darbietung ersatzlos aus oder verändert sich der Gesamtcharakter der Veranstaltung wesentlich, bleiben gesetzliche Minderungs-, Rücktritts- oder Erstattungsansprüche unberührt.
21. Höhere Gewalt und behördliche Maßnahmen
Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Sicherheitsgefahren, Naturereignissen, Stromausfall, Streik, Epidemie, Pandemie, Krieg, Terrorgefahr oder eines vergleichbaren, vom Veranstalter nicht beherrschbaren Ereignisses nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Der Veranstalter wird die Ticketinhaber so früh wie unter den Umständen möglich über eine Absage, Verlegung oder wesentliche Änderung informieren.
Diese Bestimmung schränkt gesetzliche Rückzahlungs- oder sonstige Verbraucherrechte nicht ein.
22. Vorzeitiger Veranstaltungsabbruch
Muss eine bereits begonnene Veranstaltung aus Sicherheitsgründen, aufgrund behördlicher Anordnung, höherer Gewalt oder eines sonstigen schwerwiegenden Grundes abgebrochen werden, richten sich mögliche Erstattungs- oder Minderungsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei der Beurteilung kann insbesondere berücksichtigt werden, welcher Anteil der geschuldeten Veranstaltungsleistung bereits erbracht wurde.
23. Verhalten auf der Veranstaltung
Alle Besucherinnen und Besucher haben sich so zu verhalten, dass andere Personen, Einrichtungen und der Veranstaltungsbetrieb nicht gefährdet, geschädigt oder unzumutbar beeinträchtigt werden.
Den Anweisungen des Veranstalters, der Hallenleitung, des Sicherheitsdienstes, der Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und sonstiger zuständiger Stellen ist Folge zu leisten.
Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, Feuerlöscheinrichtungen und Sicherheitsbereiche müssen jederzeit freigehalten werden.
Beschädigungen, Verunreinigungen oder sonstige Schäden, die schuldhaft durch eine Besucherin oder einen Besucher verursacht werden, können dieser Person nach den gesetzlichen Bestimmungen in Rechnung gestellt werden.
24. Alkohol, Betäubungsmittel und Jugendschutz
Die Abgabe und der Konsum alkoholischer Getränke richten sich nach den gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen.
Der Veranstalter und das eingesetzte Personal sind berechtigt, vor der Ausgabe alkoholischer Getränke einen Altersnachweis zu verlangen.
Die Weitergabe alkoholischer Getränke an Personen, die diese aufgrund ihres Alters nicht erwerben oder konsumieren dürfen, ist untersagt.
Der Besitz, Konsum, die Weitergabe und der Handel mit illegalen Betäubungsmitteln sind untersagt und können zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung sowie zur Einschaltung der Polizei führen.
25. Foto- und Videoaufnahmen durch Besucher
Foto- und Videoaufnahmen für ausschließlich private Zwecke sind grundsätzlich zulässig, soweit dadurch keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Leistungsschutzrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden und der Veranstaltungsablauf nicht gestört wird.
Professionelle oder kommerzielle Foto-, Video- oder Tonaufnahmen sowie Livestreams bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.
Aufnahmen in besonders geschützten Bereichen, insbesondere in Toiletten, Umkleiden, Sanitätsbereichen oder anderen Bereichen mit besonderer Privatsphäre, sind untersagt.
Der Veranstalter kann Aufnahmen aus Sicherheits-, Künstler-, Lizenz- oder Persönlichkeitsrechtsgründen einschränken oder untersagen.
26. Foto- und Videoaufnahmen durch den Veranstalter
Während der Veranstaltung werden durch die MK District Entertainment UG (haftungsbeschränkt) i. G. sowie durch von uns beauftragte Fotografen, Videografen und Mediendienstleister Foto- und Videoaufnahmen angefertigt.
Die Aufnahmen dienen der Dokumentation und Berichterstattung über die Veranstaltung sowie der Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung dieser und zukünftiger Veranstaltungen.
Die Aufnahmen können insbesondere auf der Website des Veranstalters, auf dessen Social-Media-Kanälen, beispielsweise Instagram, TikTok, Facebook und YouTube, sowie in digitalen und gedruckten Werbe-, Presse- und Informationsmaterialien veröffentlicht und verwendet werden.
Es werden grundsätzlich allgemeine Übersichts-, Gruppen- und Stimmungsaufnahmen angefertigt, bei denen insbesondere das Veranstaltungsgeschehen, die Atmosphäre, die Bühne, Künstlerinnen und Künstler oder größere Besuchergruppen im Vordergrund stehen.
Einzelne Besucherinnen und Besucher können auf diesen Aufnahmen erkennbar sein, ohne gezielt als Hauptmotiv aufgenommen zu werden.
Die Verarbeitung der Aufnahmen erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses des Veranstalters an der Dokumentation, Berichterstattung und Bewerbung seiner Veranstaltungen gemäß Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO sowie unter Berücksichtigung der §§ 22 und 23 Kunsturhebergesetz.
Bei der Anfertigung, Auswahl und Veröffentlichung der Aufnahmen werden die berechtigten Interessen und Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen berücksichtigt.
27. Gezielte Einzel-, Porträt- und Interviewaufnahmen
Gezielte Einzel-, Porträt- oder Interviewaufnahmen, bei denen eine bestimmte Person eindeutig als Hauptmotiv im Mittelpunkt steht, werden nur auf Grundlage einer gesonderten wirksamen Einwilligung angefertigt beziehungsweise veröffentlicht, soweit nicht im Einzelfall eine andere gesetzliche Rechtsgrundlage besteht.
Bei minderjährigen Personen wird, soweit rechtlich erforderlich, zusätzlich die Einwilligung der personensorgeberechtigten Person eingeholt.
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und Veröffentlichung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bleibt hiervon unberührt.
28. Widerspruch gegen Foto- und Videoaufnahmen
Besucherinnen und Besucher können aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen persönlichen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Anfertigung oder weitere Verarbeitung von Aufnahmen einlegen, auf denen sie erkennbar sind.
Der Widerspruch kann vor oder während der Veranstaltung unmittelbar gegenüber dem Foto- oder Videoteam sowie per E-Mail an
info@district-entertainment.de
erklärt werden.
Besucherinnen und Besucher, die nicht aufgenommen werden möchten, werden gebeten, das Foto- oder Videoteam möglichst frühzeitig darauf hinzuweisen.
Bei einem nachträglichen Widerspruch soll möglichst genau beschrieben werden, auf welcher Aufnahme die betroffene Person zu sehen ist und wo beziehungsweise wann die Aufnahme veröffentlicht wurde.
Der Veranstalter wird den Widerspruch prüfen und die weitere Verarbeitung oder Veröffentlichung der betreffenden Aufnahme unterlassen, sofern keine zwingenden schutzwürdigen Gründe für die weitere Verarbeitung bestehen, welche die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen.
Bereits veröffentlichte Aufnahmen werden, soweit sie sich im Einflussbereich des Veranstalters befinden und der Widerspruch berechtigt ist, entfernt.
Eine vollständige Löschung von Aufnahmen, die bereits durch Dritte heruntergeladen, geteilt, kopiert oder anderweitig weiterverbreitet wurden, kann nicht garantiert werden.
29. Speicherdauer und Empfänger von Aufnahmen
Ausgewählte Foto- und Videoaufnahmen werden so lange gespeichert, wie sie für die Dokumentation, Berichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung der Veranstaltungen erforderlich sind.
Die Erforderlichkeit der weiteren Speicherung wird regelmäßig überprüft. Nicht mehr benötigte Aufnahmen werden gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen berechtigten Gründe für die weitere Speicherung bestehen.
Empfänger beziehungsweise Kategorien von Empfängern können insbesondere beauftragte Fotografen, Videografen, Medien-, IT- und Marketingdienstleister, Presse- und Kooperationspartner sowie die Betreiber der verwendeten Internet- und Social-Media-Plattformen sein.
Bei einer Veröffentlichung auf Social-Media-Plattformen kann nicht ausgeschlossen werden, dass personenbezogene Daten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet werden.
Ergänzend gelten die Datenschutzhinweise des Veranstalters sowie die Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Plattformbetreiber.
30. Datenschutz bei der Ticketbestellung
Personenbezogene Daten werden zur Durchführung des Ticketkaufs, zur Zahlungsabwicklung, zur Einlasskontrolle, zur Kommunikation über die Veranstaltung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Veranstalters und gegebenenfalls den Datenschutzinformationen des eingesetzten Ticketing- oder Zahlungsdienstleisters.
Eine Nutzung der Kontaktdaten für Werbung oder Newsletter erfolgt nur, wenn hierfür eine entsprechende gesetzliche Grundlage besteht oder eine gesonderte Einwilligung erteilt wurde.
Eine Newsletter-Einwilligung ist freiwillig und keine Voraussetzung für den Ticketkauf.
31. Garderobe und abgegebene Gegenstände
Soweit eine bewachte Garderobe angeboten und ein Gegenstand zur Verwahrung angenommen wird, gelten ergänzend die vor Ort bekannt gegebenen Garderobenbedingungen.
Wertgegenstände, Bargeld, Ausweisdokumente, elektronische Geräte und andere besonders wertvolle Gegenstände sollen nicht in abgegebenen Kleidungsstücken oder Taschen zurückgelassen werden.
Die Haftung für Garderobengegenstände richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und der Haftungsregelung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen.
32. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet unbeschränkt:
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie
im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Veranstalter nur auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin oder der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, Erfüllungsgehilfen und beauftragten Dienstleister des Veranstalters.
Die Haftung für zwingende gesetzliche Ansprüche bleibt unberührt.
33. Haftung für persönliche Gegenstände
Besucherinnen und Besucher sind grundsätzlich selbst für ihre mitgebrachten Gegenstände verantwortlich.
Der Veranstalter haftet für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregelung.
Dies gilt nicht, soweit Gegenstände ausdrücklich zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Verwahrung angenommen wurden und sich aus dem Verwahrungsverhältnis weitergehende gesetzliche Pflichten ergeben.
34. Haftung der Besucher
Besucherinnen und Besucher haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie schuldhaft am Veranstaltungsgelände, an Einrichtungen, technischen Anlagen, Gegenständen oder Rechtsgütern anderer Personen verursachen.
Erziehungsbeauftragte Personen bleiben für die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer übernommenen Aufsichtspflichten verantwortlich.
35. Beschwerden und Kontaktaufnahme
Beschwerden, Erstattungsanfragen oder sonstige Anliegen können unter Angabe der Bestellnummer, des vollständigen Namens und einer Beschreibung des Sachverhalts an folgende Adresse gerichtet werden:
info@district-entertainment.de
Die Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche ist nicht an eine bestimmte Form gebunden, soweit das Gesetz keine besondere Form vorschreibt.
36. Verbraucherstreitbeilegung
Der Veranstalter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
Sollte nach Entstehung einer konkreten Streitigkeit eine gesetzliche Informationspflicht bestehen, wird der Veranstalter die Verbraucherin oder den Verbraucher in Textform über die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle sowie darüber informieren, ob er zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bereit oder verpflichtet ist.
37. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.
38. Gerichtsstand
Für Klagen von oder gegen Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Ist die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters Gerichtsstand.
Das Gleiche gilt, wenn die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat und keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen entgegenstehen.
39. Änderungen dieser Bedingungen
Für den jeweiligen Ticketkauf gilt grundsätzlich die Fassung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen, die bei Abschluss der Bestellung einbezogen wurde.
Nachträgliche Änderungen gelten für bereits abgeschlossene Verträge nur, wenn sie für die Ticketinhaber ausschließlich rechtlich vorteilhaft sind, aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich werden oder von den Vertragsparteien wirksam vereinbart werden.
40. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und der Kundin oder dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
41. Kenntnisnahme und Zustimmung
Mit Abschluss des Ticketkaufs bestätigt die ticketkaufende Person, dass sie diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen vor Abgabe der Bestellung einsehen konnte und akzeptiert hat.
Die Kenntnisnahme der Hinweise zu Foto- und Videoaufnahmen stellt keine pauschale Einwilligung in gezielte Einzel-, Porträt- oder Interviewaufnahmen dar.